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Wenn Sie einen PKW-Führerschein machen wollen, reicht bei guter Sehkraft ein normaler Sehtest nach DIN 58220.
Sollten Sie aber einen LKW führen wollen oder eine Berechtigung zur Personenbeförderung benötigen, dann brauchen Sie ein Führerscheingutachten.
Die Kosten für Sehtest bzw. Führerscheingutachten sind privat zu tragen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet vor Ausstellung der Bescheinigung Ihre Personalien zu überprüfen.
Bringen Sie daher bitte Ihren Personalausweis mit!


  • ist bestanden, wenn Sie beidseits eine Sehkraft von mindestens 0,7 nach DIN 58220 erreicht haben
  • sollten Sie den Sehtest nur mit Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse) bestehen, muß dies auf der Sehtestbescheinigung vermerkt werden!
  • sollten Sie den Sehtest auch mit Sehhilfe nicht bestehen, benötigen sie ein Führerscheingutachten (s.u.)


  • ist erforderlich für die Beantragung/Verlängerung der C-u.D-Führerscheinklassen (LKW und Personenbeförderung)
  • beinhaltet außer einem Sehtest nach DIN 58220 auch die Untersuchung der Gesichtsfelder, die Prüfung der Augenbeweglichkeit, den Ausschluß fahrtauglichkeitsrelevanter Schielfehler, die Überprüfung des Farbsinnes, die Erhebung des Augenorganbefundes und schließlich die gutachterliche Stellungnahme/Bescheinigung